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Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Ein Umzug in Corona-Zeiten mit dem richtigen Partner!

24.08.2022 | Autor: Alexander Kiefer | Lesezeit: 4 min

Wohnungswechsel in Zeiten der Pandemie? Ja, auch das ist möglich und gehört zu unserem Alltag. Dennoch gilt es, bei der Planung und Durchführung einiges zu berücksichtigen. Als Umzugsprofi sind wir mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut und sorgen bei einem Umzug für die richtigen Rahmenbedingungen.
Die aktuelle Pandemiesituation stellt große Herausforderungen an uns alle. Steht dann auch noch ein Umzug an, können einige Hürden auf Sie zukommen. Wenn darüber hinaus der neue Wohnort in einem anderen Land liegt, sollten Sie die dortigen Regelungen und Einreisebestimmungen kennen. Doch auch während des Umzugs selbst gilt es, die Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Es kommen vor allem Kontaktbeschränkungen und bestimmte Testverpflichtungen zum Tragen. Mitunter gibt es Begrenzungen für die Zahl privater Helfer. Bedenken Sie außerdem, dass viele Bestimmungen den Impfstatus zur Grundlage nehmen. Sollte es zu einer Ausgangssperre kommen oder ähnliche Regelungen einsetzen, entstehen schnell Unklarheiten, was erlaubt ist und was nicht.
Kontaktdaten

Frey & Klein Internationale Spedition GmbH 
Weinenweg 3 
55469 Simmern/Ohlweiler

Tel.: +49 (0) 6761 9058-0  
Fax: +49 (0) 6761 9058-19  
info@frey-klein.com


Sind Umzüge während Corona erlaubt?

Es hilft, wenn Sie sich vor einem Umzug über die aktuellen Coronamaßnahmen informieren. Diese variieren je nach Bundesland oder sind teilweise abhängig vom Wohnort. Im Prinzip gilt aktuell jedoch eine Erlaubnis für das Durchführen von Umzügen oder Besichtigungen. Allerdings gilt dies nur in Deutschland. Ziehen Sie ins Ausland, gelten dort die jeweiligen Regelungen. Beachten Sie weiterhin, dass Sie sich zurzeit des Umzugs weder in Quarantäne befinden noch erkrankt sein dürfen. Solange Sie auf Ihr Testergebnis warten oder dieses positiv ist, sollten Sie Ihre Wohnung nicht verlassen. Nur wenn das Gesundheitsamt eine Sonderregelung ausspricht, gibt es Ausnahmen.

Wer darf arbeiten und unter welchen Bedingungen?

Spediteure und Umzugsunternehmen arbeiten ganz normal weiter. Wir regeln gern für Sie sämtlich Fragen und Anliegen, sogar dann, wenn Sie einen Übersee-Umzug planen. Hier gelten gesonderte Covid-Einreiseverordnungen, die mitunter eine anschließende Quarantäne voraussetzen. Doch auch während des Umzugs müssen Sie Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Unsere Mitarbeiter tragen bei der Arbeit Masken und halten den Mindestabstand ein. Fahrzeuge desinfizieren wir regelmäßig und in einigen Fällen können wir Verpackungsmaterialien nicht zurücknehmen.

Private Helfer und Kontaktbeschränkungen – was ist erlaubt?

Mitunter gibt es unsere Kunden zusätzlich private Helfer engagieren. Hier steht ebenfalls die Frage im Raum, ab wann Kontaktbeschränkungen gelten und für wen. Es gibt Vorgaben vom Bund und den einzelnen Ländern, die bereits seit dem 28. Dezember 2021 in Kraft sind. Bringen Sie dafür in Erfahrung, ob die teilnehmenden Helfer eine Impfung erhielten oder als genesen gelten. Ist dem so, dann dürfen bis zu zehn Personen zusammentreffen. Befindet sich jedoch jemand ohne Impfung darunter, darf Ihnen der eigene Haushalt helfen und zwei Menschen eines weiteren. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder unter vierzehn Jahren. Es kann also sinnvoll sein, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, dann gilt dies nicht, da es sich um eine offizielle Tätigkeit handelt. Sollten Sie in Erwägung ziehen, uns zu engagieren, werfen Sie gern einen Blick in die Rubrik „Über uns“, um mehr zu Frey & Klein, Ihrem verlässlichen Umzugspartner, zu erfahren.  

Noch Fragen?

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