Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Ein Umzug in Corona-Zeiten mit dem richtigen Partner!
24.08.2022 | Autor: Alexander Kiefer | Lesezeit: 4 min
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Sind Umzüge während Corona erlaubt?
Wer darf arbeiten und unter welchen Bedingungen?
Private Helfer und Kontaktbeschränkungen – was ist erlaubt?
Mitunter gibt es unsere Kunden zusätzlich private Helfer engagieren. Hier steht ebenfalls die Frage im Raum, ab wann Kontaktbeschränkungen gelten und für wen. Es gibt Vorgaben vom Bund und den einzelnen Ländern, die bereits seit dem 28. Dezember 2021 in Kraft sind. Bringen Sie dafür in Erfahrung, ob die teilnehmenden Helfer eine Impfung erhielten oder als genesen gelten. Ist dem so, dann dürfen bis zu zehn Personen zusammentreffen. Befindet sich jedoch jemand ohne Impfung darunter, darf Ihnen der eigene Haushalt helfen und zwei Menschen eines weiteren. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder unter vierzehn Jahren. Es kann also sinnvoll sein, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, dann gilt dies nicht, da es sich um eine offizielle Tätigkeit handelt. Sollten Sie in Erwägung ziehen, uns zu engagieren, werfen Sie gern einen Blick in die Rubrik „Über uns“, um mehr zu Frey & Klein, Ihrem verlässlichen Umzugspartner, zu erfahren.
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- Umzugsberatung / Vertrieb und Zollwesen
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